Die Vergütung wird im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt.
Für Ihre Anlage gilt der Vergütungssatz der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme aktuell ist Dieser bleibt konstant und wird vom Netzbetreiber für volle 20 Jahre gezahlt.
Seit 01.04.2012 gibt es keine Eigenverbrauchsvergütung.
90% des Ertrags der Anlage werden vom Netzbetreiber abgenommen/vergütet, der Rest kann selbst verbraucht oder selbst vermarktet werden.
Bei den stetig steigenden Strompreisen sind PV Anlagen auch ohne staatliche Förderung wirtschaftlich. Der Eigenverbrauch ist hierbei ein wichtiger Faktor, der den Bedarf an teurem Strom aus dem Netz minimiert.