Solar-Partner Süd GmbH

Aktuelles

Heizungsaustausch mit gleichzeitiger Verbesserung der Energieeffizienz


Zusatzbonus für den Austausch ineffizienter Altanlagen durch moderne Heizungen in Kombination mit einer Optimierung des gesamten Heizungssystems

Am 1. Januar 2016 startet das Bundeswirtschaftsministerium das neue Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE). Ziel ist es, dadurch neue Innovations- und Investitionsimpulse für die Wärmewende im Heizungskeller zu setzen.

Mit diesem Programm wird die bestehende Förderlandschaft sinnvoll erweitert und verstärkt. Bauherren, die ihre Heizung austauschen möchten, können eine zusätzliche Förderung erhalten.

Mit dem Heizungspaket wird der Einbau besonders effizienter Heizungen samt Maßnahmen zur Optimierung des gesamten Heizsystems (inklusive Heizkörpern und Rohrleitungen) gefördert. Dadurch wird ein Umstieg zu effizienteren Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien noch stärker gefördert.

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird der Austausch einer oder mehreren besonders ineffizienten Altanlagen durch eine moderne Biomasseanlage oder Wärmepumpe bzw. durch die Integration einer heizungsunterstützenden Solarthermieanlage wird diese Anlage modernisiert.
  • Den Zusatzbonus erhalten Sie, wenn Ihnen für die Installation Ihrer neuen Heizungsanlage eine MAP-Förderung nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt gewährt wird.
  • Der Heizungsaustausch muss mit einer Optimierung der gesamten Heizungsanlage kombiniert werden.

Was wird gefordert?

Die zu ersetzende Heizungsanlage muss auf Basis fossiler Energien (z. B. Gas oder Öl) betrieben worden sein und diese darf keine Brennwerttechnik oder Brennstoffzellentechnologie genutzt haben. Weiterhin darf kein Fall der gesetzlichen Austauschpflicht nach §10 der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorliegen. Zusätzlich zum Austausch der alten Anlage muss das gesamte Heizungssystem optimiert werden. Dabei sind folgende Schritte durchzuführen:

  • Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes (z. B. nach DIN EN 15378),
  • Durchführung des hydraulischen Abgleichs und
  • Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heizungssystem (z. B. die Optimierung der Heizkurve, die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie der Einsatz von Einzelraumregler).

Wer ist begünstigt?

Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie auch im Rahmen des Marktanreizprogramms über eine Antragsberechtigung verfügen und einen Förderantrag nach den MAP-Richtlinien stellen. Das gilt für Vorhaben, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Für die Ersetzung bzw. solarthermische Modernisierung einer ineffizienten Altanlage erhalten Sie einen Betrag von 20% des im Rahmen der MAP-Richtlinie für die Installation der neuen Anlage bewilligten Zuschusses (ohne Optimierungsbonus).
Einen einmaligen Investitionszuschuss von 600 Euro erhalten Sie zudem für die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am Heizungssystem.

Wie bekomme ich die Förderung?

Die Zusatzförderung können Sie direkt mit dem jeweiligen Antragsformular (Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpe) beantragen. Ein separates Formular hierzu gibt es nicht. Die Antragsformulare werden aktuell überarbeitet und stehen in Kürze zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass dieser Zusatzbonus nur für Anlagen gilt, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen werden.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Erneuerbare Energien
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-162
Telefax: 06196 908-1800

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten:

Förderung


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