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Aktuelles

Förderprogramm für Kraft-Wärme-Kopplung


Zuschuss für Mini-KWK-Anlagen kann ab sofort wieder beantragt werden

Ab sofort können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Anträge für das Mini- KWK-Programm gestellt werden. Gefördert werden neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 20 kW, die in Bestandsbauten installiert sind.

Neue Blockheizkraftwerke bis 20 kW in Bestandsbauten können nach diesem Förderprogramm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. So erhalten zum Beispiel sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kW 1.500 Euro, größere Anlagen mit 19 kW 3.450 Euro.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige, kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen, Energiedienstleistungsunternehmen sowie Kommunen und gemeinnützige Investoren.

In jedem Fall dürfen Aufträge an Lieferanten oder Vertragsabschlüsse im Hinblick auf die Anlagen erst erfolgen, nachdem das BAFA den Eingang des Antrags auf Förderung bestätigt hat.

Wegen näherer Einzelheiten zu den Förderbedingungen wird auf die Februar-Ausgabe des Newsletters "Energie aktuell" sowie auf das Online- Angebot des BAFA unter www.bafa. de – Energie – Kraft-Wärme-Kopplung – Mini-KWK-Zuschuss verwiesen.

Hinweis:

Das BAFA erteilt ebenfalls die Zulassung von KWK-Anlagen für die Stromvergütung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Hierfür ist ein separater Antrag erforderlich. Nähere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter www.bafa.de – Energie – Kraft-Wärme-Kopplung – Stromvergütung.

Ihr Ansprechpartner:
Referat 524
Telefon: +49 (0)6196 / 90 87 98
E-Mail: mini-kwk(at)bafa.bund(dot)de

Quelle: BAFA

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Stand: 02.04.2012


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