Solar-Partner Süd GmbH

Aktuelles

Verkaufsverbot für „Stromfresser“ ab 1. Januar 2013


ErP-Richtlinie für Heizungspumpen tritt stufenweise in Kraft

Der Gesamtstromverbrauch aller in der Europäischen Union betriebenen Nassläufer-Umwälzpumpen für Heizung und Klima soll bis zum Jahr 2020 halbiert werden. Das ist das Ziel einer EU-Verordnung unter der europäischen ErP-(Ökodesign-)Richtlinie, die ab dem 1. Januar 2013 die Energieeffizienz dieser Pumpenbauart reguliert und die zum 1. August 2015 noch einmal verschärft wird. Insgesamt soll – bezogen auf die ganze EU – eine Energieeinsparung von 23 Terawattstunden Strom pro Jahr erreicht werden. Das entspricht der Stromerzeugung von etwa sechs mittelgroßen Kohlekraftwerken oder einer Minderung der EU-weiten Kohlendioxid-(CO2-)Emissionen um etwa 11 Mio. Tonnen im Jahr.

Um dieses Ziel der Europäischen Kommission zu erreichen, verbietet die EU-Verordnung ab 2013 den Verkauf technisch überholter, ineffizienter Modelle. Die neuen Effizienzanforderungen können praktisch nur noch von Hocheffizienzpumpen mit EC-Motorentechnologie erfüllt werden. Bemessungsgrundlage dafür, welche Pumpenmodelle zukünftig zum Einsatz kommen dürfen, ist ihr so genannter Energieeffizienzindex (EEI). Er wird nach einem in der Verordnung (EG) 641/2009 definierten Rechenverfahren ermittelt. Dabei wird die mittels eines Lastprofils ermittelte elektrische Durchschnittsleistung der Pumpe in Relation zu einer Referenzpumpe, d.h. einer durchschnittlichen Pumpe mit gleicher hydraulischer Leistung, betrachtet.

Vorgesehen sind drei Stufen:

  • Ab Januar 2013 wird für Nassläufer-Umwälzpumpen, die außerhalb des Wärmeerzeugers installiert sind (externe Pumpen), der Grenzwert für den EEI auf 0,27 festgelegt. Die bisher angegebenen Energieeffizienzklassen sind dann unnötig, Pumpen sind dann in der Regel besser als die Mindestanforderungen der heute aktuellen Klasse A.
  • Ab August 2015 wird der EEI-Grenzwert auf 0,23 herabgesetzt. Er gilt dann auch für Nassläufer-Umwälzpumpen, die z. B. in neu installierten Wärmeerzeugern oder Solarstationen eingebaut worden sind (integrierte Pumpen).
  • Ab 2020 gelten diese Grenzwerte auch für den Austausch integrierter Pumpen in bestehenden Wärmeerzeugern. Von den Vorgaben betroffen sind alle Nassläufer-Umwälzpumpen im Heizungs- und Klimabereich, ausgenommen sind Trinkwasserzirkulations­pumpen.

Ein Wechsel zu Hocheffizienzpumpen vor 2013 sorgt schon kurzfristig für mehr Energieeffizienz in Heizungsanlagen und trägt zum Klimaschutz in Europa sowie zu mehr Umsatz beim Fachhandwerk bei. Zudem sind Hocheffizienzpumpen – so der Rat des Pumpenherstellers Wilo – durch ihr Stromsparpotenzial von bis zu 90 % gegenüber ungeregelten Pumpen für die Kunden möglicherweise so interessant, dass sie sogar alte „Stromfresser“ vorfristig austauschen.

Stand: 10.10.2011

Quelle: WorldPress, Delta p - Magazin für Pumpentechnologie


&