Geld für Nahwärmenetze mit erneuerbaren Energien
Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
Für den Einbau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (z.B. solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen) gibt es über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle attraktive Direktzuschüsse. Was vielen nicht bekannt ist: Auch für Nahwärmenetze (Errichtung und Erweiterung von Fernwärmeleitungen) sind Fördermittel verfügbar.
Seit 1.10.2008 fördert die KfW Nahwärmenetze, die zu mind. 50% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Investition ist zu 100% als zinsgünstiges Darlehen finanzierbar, die Förderung erfolgt als Tilgungszuschuss (Teilschulderlass).
Die Förderung beträgt:
- 60 EUR je Trassenmeter für Neubaugebiete
- 80 EUR je m Trassenlänge bei bestehenden Gebäuden
- 20 EUR für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen bei Nutzung des höheren KWK-Bonus
- 1.800 EUR für Hausübergabestationen
Voraussetzung ist, dass der Mindestwärmeabsatz 500 kWh je Meter Trassenlänge im Jahr beträgt.
Anträge können über die Hausbank gestellt werden.
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie unter www.kfw-foerderbank.de.
Stand: 04.12.2008