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Erneuerbaren Energien Wärmegesetz gilt ab 1. Januar 2009


Einsatz von erneuerbaren Energien im Neubau künftig verbindlich vorgeschrieben

Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juni 2008 das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) beschlossen. Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden, müssen ihren Wärmebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien decken. Diese Nutzungspflicht trifft alle Eigentümer, egal ob Private, Staat oder Wirtschaft. Das gilt auch, wenn die Immobilie vermietet wird. Genutzt werden können alle Formen von erneuerbaren Energien. Wer keine erneuerbaren Energien einsetzen will, kann andere klimaschonende Maßnahmen ergreifen: Eigentümer können ihr Haus stärker dämmen, Wärme aus Fernwärmenetzen beziehen oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) nutzen.

Außerdem wird die Nutzung erneuerbarer Energien auch in Zukunft finanziell gefördert. Das bestehende Marktanreizprogramm (MAP), ein Förderinstrument der Bundesregierung, erhält mehr Geld. Die Mittel werden auf bis zu 500 Mio. Euro pro Jahr aufgestockt. Das bedeutet mehr Planungssicherheit für Investoren und neue Anreize für Modernisierungen im Gebäudebestand.

Das Gesetz wird am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Fortan muss grundsätzlich bei allen Neubauten, die nach diesem Datum errichtet werden, das Wärmegesetz beachtet werden. Da der Bau eines Gebäudes eine lange Planungsphase erfordert, sieht das Gesetz jedoch im Interesse der Planungssicherheit eine Übergangsfrist vor. Wer vor dem 1. Januar 2009 einen Bauantrag bei der zuständigen Behörde gestellt oder eine Bauanzeige erstattet hat, muss keine erneuerbaren Energien nutzen. Dennoch empfiehlt es sich auch hier, auf erneuerbare Energien zu setzen. Zum einen hilft der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen allen, vor allem aber unseren Kindern. Zum anderen lohnt es sich angesichts der steigenden Öl- und Gaspreise auch aus wirtschaftlicher Sicht.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt das EE-Wärmegesetz als erfüllt, wenn z.B.

  • 15% des Jahres-Heizwärmebedarfs durch eine thermische Solaranlage (alternativ Mindestflächenverhältnis) oder
  • 50% durch eine Biomasse-Heizanlage (Holz, Pellets oder Hackgut)

abgedeckt werden.

Jeder Gebäudeeigentümer kann verschiedene erneuerbare Energien miteinander kombinieren oder alternativ auch Ersatzmaßnahmen wie z.B. verbesserte Wärmedämmung oder Abwärmenutzung anwenden.

Weitere Informationen:
Broschüre Erneuerbare Energien Wärmegesetz

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz im Detail:
EE Wärmegesetz

Stand: 12.12.2008


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